Mediator
Das Mediationsverfahren
Rechtsanwalt und Notar a.D. Fleckenstein ist auch als Mediator tätig und unterstützt Sie gerne jederzeit innerhalb eines Mediationsverfahrens dabei, eine außergerichtliche Streitschlichtung herbeizuführen.
Den rechtlichen Rahmen für das Mediationsverfahren stellt das am 26.07.2012 in Kraft getretene Mediationsförderungsgesetz dar. Die Mediation ist keine Institution, wie z. B. ein Schiedsgericht, eine Gütestelle, eine außergerichtliche Schlichtungsstelle u. a., sondern sie ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator selbst ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, der die Parteien durch die Mediation führt.
Mediation ist also ein strukturiertes und freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konflikts. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer dritten „allparteilichen“ Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.
Den Mediator wählen die Parteien selbst aus. Kriterien für die Aktivitäten des Mediators sind Allparteilichkeit, Verfahrensverantwortung/
Verfahrensneutralität, Unvoreingenommenheit, Schaffung einer Vertrauensebene zwischen den Beteiligten sowie Fairness und Qualitätssicherung. Das Verfahren selbst ist gekennzeichnet durch die Grundsätze der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortung der Parteien, der Vertraulichkeit, Informiertheit und Zukunftsorientiertheit. Dies bedeutet, dass die Beteiligten selbst immer das Verfahren beherrschen, dieses freiwillig beginnen und fortsetzen, wobei es jedem Beteiligten unbenommen ist, jederzeit das Verfahren zu beenden.
Um das Ziel einer Mediation – die Lösung eines Konflikts – zu erreichen, wurden Handlungsstrategien entwickelt, die das Mediationsverfahren in Stufen gliedern.
Diese Vorgehensweise soll die Beteiligten zu Lösungsoptionen führen, über die mit dem Ziel einer Abschlussvereinbarung verhandelt wird.
Es ist die Aufgabe des Mediators, dieses Verfahren zu steuern und auf die Einhaltung der für das Verfahren geltenden Grundsätze zu achten und – sofern es die Verpflichtung des Mediators zur Allparteilichkeit zulässt – Hilfestellung zu leisten.
Sekretariat
Frau Kerstin Neidert
Frau Marion Heil
Telefon: 0 60 56 / 20 66
Telefax: 0 60 56 / 20 68
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